Prüfungen
Wir prüfen für Sie:
PSA und PSAgA
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln, bei denen Verschleiß oder andere schädigende Einflüsse potenzielle Gefahren für Arbeitnehmer/innen darstellen könnten, sind erforderlich.
Leitern und Tritte
Die regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Leitern, die im Betrieb genutzt werden, muss gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen wie Drehflügeltüren, Rolltore oder Schiebetüren sind typischerweise in Betrieben vorhanden. Um potenzielle Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter und Besucher zu vermeiden, bedarf es regelmäßiger Prüfungen durch sachkundige Personen, um den ordnungsgemäßen Zustand und die einwandfreie Funktion sicherzustellen.
Regale
Durch Sichtkontrollen wird überprüft, ob Regale, ihre Beladung und die Schutzmaßnahmen den Vorschriften entsprechen. Die frühzeitige Erkennung von Schäden und potenziellen Risiken ermöglicht die Vermeidung von Unfällen im Voraus.
Textile Hebemittel
Ob es sich um Seile, Bänder, Ketten, Traversen, Aufnahmevorrichtungen alle diese Arbeitsmittel müssen laut der unten angegebenen Vorschriften UVV geprüft werden.
Elektrische Betriebsmittel (V3)
Jeder, der elektrische Betriebsmittel in seinem Betrieb nutzt, muss gemäß der Vorschrift DGUV V3 eine Prüfung durchführen lassen. Diese Prüfung gilt unabhängig davon, ob die elektrischen Betriebsmittel mobil oder fest installiert sind. Die DGUV V3 schreibt Prüfungen für sowohl stationäre als auch nicht stationäre Anlagen vor.