Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
In dieser Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund.
Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016 (BGI 694) für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind.
Kursinhalt: Theorie, Praxis, Prüfung und Zertifikat
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Preisangebot. Telefon 07771 /91 92 044 oder per E-Mail ( info@arbeitssicher.com ).